Was ist die Badekur?
Die offizielle Bezeichnung lautet ambulante Vorsorgeleistung, jedoch werden häufig alternative Begriffe, wie ambulante, offene oder freie Badekur verwendet. Da früher vorrangig regionale Heilmittel genutzt wurden, wie beispielsweise Heilwasser, waren Bäder ein wesentlicher Bestandteil von Kuren. So hat sich der Begriff Badekur in der heutigen Gesellschaft etabliert. Eine Badekur ist damit eine Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort, jedoch nicht am Wohnort. Die Krankenkassen bezuschussen diese Therapieform zur Gesundheitsvorsorge. Das Ziel der Badekur ist die Gesundheitsvorsorge sowie die Vermeidung von Krankheiten.Leistungen einer Badekur
Je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation beinhaltet eine Badekur verschieden Leistungen. Darunter zählen medizinische Bäder (z.B. Bewegungsbäder, Heilbäder, Moorbäder), Massagen, Krankengymnastik, Inhalationen, Elektrotherapie sowie Bewegungs- und Entspannungsübungen.Vorteile einer Badekur
Der Antragsteller kann den Zeitraum der Badekur innerhalb einer vom Leistungsträger vorgegebenen Frist (in der Regel sechs Monate) selbst bestimmen. Das Gleiche gilt für den Ort der Behandlung, bei dem es sich lediglich um einen anerkannten Kurort handeln muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Lebenspartner eine Badekur zu beantragen und bei beidseitiger Bewilligung gemeinsam zur Kur zu fahren. Die Unterkunft kann selbst gewählt werden – egal ob Ferienwohnung oder Hotel. Somit ist die Badekur eine optimale Kombination zwischen Kur und Urlaub. Die Leistungen werden tendenziell individuell und nicht in Gruppen abgegeben. Dadurch wird den Kurgästen ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität geboten.Dauer der Badekur
In der Regel dauert eine Badekur drei Wochen. Ein Antrag auf Verlängerung kann bei einer besonderen Schwere der Krankheit gestellt werden. Auch kürzere Aufenthalte nach Absprache mit dem Arzt bzw. Krankenkasse sind möglich.
Voraussetzungen zur Badekur
Badekuren empfehlen sich für Personen, die etwas für ihre Gesundheit tun möchten. Meist schlägt der behandelnde Arzt eine Badekur vor, wenn die Gesundheit geschwächt ist. Oder auch wenn durch die Kur-Anwendungen die Verschlimmerung einer behandlungsbedürftigen Krankheit vermieden werden kann. Die Grundlagen der medizinischen Vorsorgeleistungen sind im SGB V unter §23 geregelt. Ein Anspruch auf eine Badekur besteht grundsätzlich für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie für mitversicherte Ehepartner, Jugendliche unter 18 Jahren und Rentner.Antragstellung der Badekur
Eine Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit kann sich dieser Zeitraum verkürzen. Zuerst sollte der Hausarzt aufgesucht werden. Bei einer medizinischen Notwendigkeit wird der Antrag zusammen mit dem Arzt ausgefüllt und an die gesetzliche Krankenkasse eingereicht. Daraufhin wird der Antrag von der Krankenkasse genau geprüft. Im Falle einer Ablehnung hat der Antragsteller die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Bei einer Bewilligung der Krankenversicherung bekommt der Patient eine Kostenübernahmebescheinigung (Kurarztschein oder Badearztschein). Anschließend sollte der Kontakt zum bevorzugten Kurort/Kurbetrieb aufgenommen werden. Dort können Zimmerbuchungen durchgeführt werden, sowie Termine für bestimmte Behandlungen vereinbart werden. Ebenso muss der niedergelassene Badearzt im Kurort vor Reiseantritt kontaktiert und Termine unbedingt vorab vereinbart werden.Kosten für die Badekur
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 100 % der kurärztlichen Behandlungskosten sowie 90 % der Therapie-Kosten. Für die Kurmaßnahmen muss demnach nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % selbst bezahlt werden, sofern keine Befreiung vom Eigenanteil vorliegt. Zusätzlich fällt eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 € an.Zahlreiche Krankenversicherungen in Deutschland bewilligen überdies einen Zuschuss für Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung und ortsübliche Kurtaxe von bis zu 16,- € pro Kurtag. Der Krankenkassenzuschuss (maximal 336,- € bei 21 Tagen) ist in der Regel vom Kurgast in Vorleistung zu erbringen und wird nach Beendigung der Badekur erstattet.
Unter Vorlage des Bewilligungsbescheides oder der ärztlichen Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit der Badekur können die Kosten für die Vorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Urlaubstage oder Krankheitstage?
Viele Arbeitnehmer nehmen sich Urlaub für ihre Badekur. Mit einem gesundheitlichen Attest vom Arzt kann der Zeitraum der Kur jedoch als Krankheitsfall gewertet werden, somit gehen keine Urlaubstage verloren. Ungeachtet dessen, sollte man seinen Arbeitgeber frühzeitig über die geplante Badekur informieren.Eine Checkliste zum Ausdrucken finden Sie hier…